mehr als 30 Jahre Erfahrung
Wozu benötigt man
eine Bilanzbuchhalterin?
 

Buchhaltung wird von vielen Unternehmen als lästige Pflicht angesehen. In den falschen Händen oder bei Vernachlässigung kann sie zu großen finanziellen Einbußen führen. 
Wenn die Buchhaltung professionell geführt wird, ist dies in jeder Hinsicht ein großer Vorteil und bildet eine entscheidende Grundlage für mehr Erfolg im Unternehmen!

MEHR INFORMATIONEN
30 Jahre Erfahrung stehen Ihnen zur Verfügung!
Kosten & Zeit sparen mit der Beratung durch die Bilanzbuchhalterin
 
Buchhaltung, Kostenrechnung, Personalverrechnung und Jahresabschlüsse kosten einem Unternehmen in Eigenregie viel Zeit und Geld.
Wir sind Ihr verlässlicher Partner, der Ihnen diese Last abnimmt. - Sie können sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren!
MEHR INFORMATIONEN

Wozu benötigt man eine Bilanzbuchhalterin?

Buchhaltung wird von vielen Unternehmen als lästige Pflicht angesehen. In den falschen Händen oder bei Vernachlässigung kann sie zu großen finanziellen Einbußen führen. 
Wenn die Buchhaltung professionell geführt wird, ist dies in jeder Hinsicht ein großer Vorteil und bildet eine entscheidende Grundlage für mehr Erfolg im Unternehmen!

Kosten & Zeit sparen mit der Beratung durch die Bilanzbuchhalterin

Buchhaltung, Kostenrechnung, Personalverrechnung und Jahresabschlüsse kosten einem Unternehmen in Eigenregie viel Zeit und Geld.
Wir sind Ihr verlässlicher Partner, der Ihnen diese Last abnimmt. – Sie können sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren!

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen werden immer komplexer. Es gibt kaum einen Gesetzesbereich, der sich so rasch und mit solch gravierenden Folgen ändert, wie das Steuerrecht. Aus diesem Grund ist für uns die laufende Aus- und Weiterbildung eine Verpflichtung!

Wir arbeiten im Rahmen der Gesetze, auf Basis des Berufsrechtes, immer auf der Seite des Unternehmens. Und eben dieses Berufsrecht garantiert die absolute Unabhängigkeit der Bilanzbuchhalterin, frei von jeglicher Einflussnahme durch Parteien oder Institutionen.

Für uns ist die Verschwiegenheit nicht nur als Recht, sondern auch als Pflicht zu verstehen. Auf diesen Grundsatz, der natürlich auch im Berufsrecht verankert ist, können sich unsere Kundinnen und Kunden in jeder Situation verlassen. Alle Ihre Unterlagen werden streng vertraulich behandelt – auch gegenüber Behörden!

Mir liegt der persönliche Kontakt zu meinen Klientinnen und Klienten ganz besonders am Herzen, denn nur wer gut über die unternehmerischen, als auch die persönlichen Belange seiner Klientinnen und Klienten informiert ist, kann perfekt beraten!

Bei Fragen, die außerhalb des Berechtigungsbereiches des Bilanzbuchhaltungsberufes liegen, kooperiere ich mit Steuerberaterinnen und Steuerberatern, damit ich jede Klientin und jeden Klienten komplett und maßgeschneidert betreuen kann, unabhängig von der Rechtsform und Größe des Unternehmens.

Ursula Roiss, geschäftsführende Gesellschafterin

 

Unser Leistungsangebot

Wir vertreten grundsätzlich alle Branchen, wie z.B. Gastronomie, Reisebranche, Autohandel, Elektriker, Installateure, Friseure, Ärzte, Bauträger, Reinigungsgewerbe, Baugewerbe, Veranstaltungsgewerbe, Arbeitskräfteüberlassung und viele mehr.

Buchhaltung

FIBU, USt-Voranmeldung, Abwicklung FA;
Mehr Informationen

Jahresabschluss

Bilanzen, Bilanzanalyse, Kennzahlen;
Mehr Informationen

Kostenrechnung

Kalkulation, Budetierung;
Mehr Informationen

Personalverrechnung

Lohnverrechnung, Gehaltsverrechnung, Reisekosten;
Mehr Informationen

Neugründerberatung

Unterstützung Unternehmensgründung, Finanzamt, SVS;
Mehr Informationen

Insolvenzverfahren

Unterstützung von Rechtsanwälten bei Buchhaltung, Personalverrechnung, Jahresabschluss:
Mehr Informationen

Ihnen stehen mehr als 30 Jahre Erfahrung zur Verfügung!

Unsere
Mission & Vision
 

Wir sehen uns als Ihre Partnerfirma, die durch langjährige Erfahrung, Know-How und vollen Einsatz, das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielen wird. 

Wir gehen gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Unternehmen in die Zukunft, werden Ihnen den wirtschaftlichen Erfolg aufzeigen, aber auch die eine oder andere Schwachstelle. 

Wir sind für Sie da – Sie und Ihr Unternehmen sind bestens bei mir und meinem Team aufgehoben!

AKTUELLES

Steuer- und sozialversicherungs­rechtliche Rahmenbedingungen für Home-Office

Februar 2021
Kategorien: Klienten-Info

Insbesondere in Zeiten des Lockdowns wird Home-Office als Allheilmittel gepriesen, um die Mobilität der Bevölkerung einzuschränken und mögliche Ansteckungen mit dem Coronavirus verringern zu können. Neben praktischen Problemen wie technischer Ausstattung (z.B. eine entsprechend starke Internetverbindung), Vereinbarung mit Kinderbetreuung etc. hat es bislang im Home-Office auch an verbindlichen rechtlichen Rahmenbedingungen gefehlt.

Ende Jänner hat nun der Ministerrat wichtige Eckpunkte einer Home-Office-Regelung beschlossen. Neben gegenseitiger freiwilliger Basis (zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) für die Arbeit im Home-Office sind nachfolgende Punkte von großer Bedeutung.

  • Die Vereinbarung von Home-Office soll die Schriftform bedingen und es ist eine gegenseitige Kündigungsfrist von einem Monat vorgesehen.
  • Alle Arbeitszeit- und Arbeitsruhebestimmungen haben auch im Home-Office Gültigkeit. Für Schäden, die Haushaltszugehörige oder Haustiere an Arbeitsmitteln des Arbeitgebers verursachen, soll der Arbeitnehmer haften.
  • Überdies gelten die Arbeitnehmerschutzbestimmungen auch im Home-Office. Wenngleich das Arbeitsinspektorat kein Betretungsrecht für private Wohnungen erhält, so soll – zwecks Einhaltung der Schutzbestimmungen – eine entsprechende Unterweisung durch den Arbeitgeber zur Arbeitsplatzgestaltung verpflichtend werden.
  • Die Corona-Regelung zur Unfallversicherung soll grundsätzlich auch für die Arbeit im Home-Office übernommen werden.
  • Die Arbeitsmittel, wie z.B. ein Notebook, werden grundsätzlich vom Arbeitgeber bereitgestellt. Arbeitnehmereigene Arbeitsmittel sind zulässig, wofür eine eigene Abgeltung nötig ist.
  • Die Bereitstellung digitaler Arbeitsmittel soll keinen Sachbezug darstellen. Überdies soll der steuerfreie Ersatz von Mehrkosten auf Seiten der Arbeitnehmer möglich sein (für 100 Tage à 3 €). Voraussetzung ist – vergleichbar der Geltendmachung von Taggeldern – ein entsprechender Nachweis, dass im Home-Office gearbeitet wurde.
  • Damit man auch im Home-Office z.B. nicht auf einen den Rücken schonenden Bürosessel verzichten muss, sollen für die belegmäßig nachgewiesene Anschaffung von ergonomischen Einrichtungen für den Home-Office-Arbeitsplatz Werbungskosten bis zu 300 € im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden können. Diese Maßnahme soll bereits für die Veranlagung 2020 gelten.
  • Mitunter auch dadurch bedingt, dass ein Ende des "Home-Office-Zeitalters" nicht unmittelbar abzusehen ist, sollen die mit dem Home-Office zusammenhängenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen vorerst bis 2023 befristet sein.

Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen sowie über die Gesetzwerdung informieren.

Bild: © Adobe Stock – len44ik

 

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen?

Schicken Sie uns eine E-Mail!